Pflegedienste
Sicherheit bei allen Steuervorschriften, wirtschaftliche Gestaltungsspielräume für Ihr Unternehmen: Ihr Steuerberater mit Spezialisierung auf ambulante Pflegedienste bietet zuverlässige Antworten auf komplizierte Fragen. Steuer, Lohnbuchhaltung oder strategische Beratung – Ich bin mit meinem Team an Ihrer Seite!
Damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen – Ihr Steuerberater für Pflegedienste bringt Sie einfach weiter:
Häufig entscheiden geschäftliche Details über die Steuern. Bei Pflegediensten kann man da schon einmal den Überblick verlieren und auch vieles falsch machen.
Würden Sie Ihre Tätigkeit als gewerblich oder heilberuflich bezeichnen? Sind Sie von der Gewerbesteuer befreit und in wie weit von der Umsatzsteuer? Fragen Sie am besten Ihren Steuerberater mit Spezialisierung auf ambulante Pflegedienste. Schließlich erhalten Sie nur hier schlüssige Antworten darauf, welche Steuerlast wirklich auf Sie zukommt. Hier spielen die Rechtsform Ihres Unternehmens, Ihre Kundenstruktur, Vertragsbedingungen oder die Zahl der Mitarbeiter eine entscheidende Rolle. Wir erläutern diese Steuer-Problematiken für Sie transparent, bieten ein breites Leistungsspektrum und ausgezeichneten Service für unsere Mandanten.
Wir wissen, was wir tun: Nutzen Sie Ihre Chance einer Beratung bei Ihrem Steuerberater für ambulante Pflegedienste. Gerne laden wir Sie zu einer Erstberatung ein, damit wir uns besser kennenlernen können. Das gehört für uns zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit einfach dazu. Bei dieser Gelegenheit informieren wir Sie auf Wunsch gerne auch über unsere sonstigen Leistungen. Nehmen Sie mit unserer Kanzlei hier Kontakt auf oder rufen Sie uns einfach an. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.
Lernen Sie uns und unser Angebot kennen
Steuerberater für Pflegedienste – Beratung und Unterstützung für die richtigen Zukunftsentscheidungen
Als Steuerberater für Pflegedienste kennen wir uns mit den branchenspezifischen Gegebenheiten bestens aus:
Steuern, Buchhaltung bzw. die Lohnbuchhaltung für Pflegedienste sind bei uns in besten Händen. Der Bereich Pflege ist personalintensiv. Hier gestalten sich die Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnungen mitunter äußerst aufwendig: Schichtdienst, Wochenend- und Feiertagszuschläge, Fortbildungen, die Beschäftigung von Aushilfen etc. Um hier den Überblick zu behalten, brauchen Sie einen Steuerberater für Pflegedienste. Außerdem können wir unsere Mandanten auch bei ihrer strategischen Ausrichtung voranbringen: Mit fundierten, datenbasierten Informationen unterstützen wir Sie bei Ihren wirtschaftlichen Richtungsentscheidungen.
Ihr Pflegedienst ist in der Gründungsphase? – Ihr Steuerberater sorgt für bestmögliche Startbedingungen
Sie möchten sich als Fachkraft mit ein oder zwei Kolleginnen und Kollegen verselbständigen? Bei Ihrer Unternehmensgründung engagieren wir uns mit Leidenschaft und Sachverstand für Ihren Pflegedienst schon in der Gründungsphase. Als Steuerberater achten wir auf jedes Detail schon beim Businessplan, Ihrer besonderen Geschäftsidee und Ihren geplanten Zahlen. Wir beraten Sie zu Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei Bankgesprächen und Ihren Verhandlungen mit Kredit- und Förderinstituten. Nehmen Sie mit meiner Kanzlei Kontakt auf, wenn Sie einen Steuerberater mit besonderer Branchenkenntnis im Bereich Pflegediente suchen. Wir freuen uns darauf, Ihr persönliches voranzubringen.
Steuerberater mit Branchenkenntnis – Ihr ambulanter Pflegedienst ist in guten Händen
Vor dem Hintergrund unserer Kernkompetenzen in der Steuer- und Wirtschaftsberatung haben sich im Laufe der Jahre auch Spezialisierungen entwickelt, mit denen wir unsere Dienstleistungen branchenspezifisch anbieten können. Als Steuerberater für ambulante Pflegedienste und Pflegeheime entwickele ich mit meinem Team die richtigen Konzepte für eine erfolgreiche Entwicklung Ihres Unternehmens.
Ganzheitliche Konzepte für Ihren wirtschaftlichen Erfolg – Ihr Steuerberater für ambulante Pflegedienste:
- Steuererklärung
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchführung
- Jahresabschlüsse
- Steuerliche Beratung
- Wirtschaftsberatung
- Nachfolgeregelung