Die Hinterziehung von Steuern wird längst nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen – im Gegenteil kann sie in einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren enden. Haben Sie wissentlich oder unwissentlich Steuern hinterzogen, bildet die wirksame Selbstanzeige eine gute Möglichkeit, trotz des Steuerdelikts Straffreiheit zu erlangen. Als erfahrene Steuerberater für die Selbstanzeige kennen wir uns mit den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften aus: Möchten Sie eine vollendete bzw. versuchte Steuerhinterziehung melden, stehen wir Ihnen vertraulich, diskret und kompetent zur Seite. Von der Kommunikation mit den Finanzbehörden bis hin zur Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen kümmern wir uns um die komplette Abwicklung Ihrer Selbstanzeige – damit Sie auf lange Sicht wieder ruhig schlafen können.
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung – das müssen Sie beachten
Die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung sind im § 371 AO (Abgabenordnung) geregelt. Sie beinhalten unter anderem die Notwendigkeit einer Berichtigungserklärung sowie die fristgerechte Nachzahlung. Zudem darf kein Sperrgrund vorliegen, der beispielsweise bei Tatentdeckung eintritt. Nur eine mit sämtlichen steuerlich relevanten Angaben umfassende Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt kann zur vollständigen Straffreiheit führen – zumindest, sofern der Tatbestand den Behörden noch nicht bekannt ist. Verlieren Sie also keine Zeit und kontaktieren Sie uns jetzt! Wir unterstützen Sie professionell und effizient bei Ihrer Selbstanzeige.
Selbstanzeige beim Finanzamt erstatten: Ihr Weg aus der Steuerhinterziehung
Das örtliche Finanzamt ist der Ansprechpartner Ihrer Wahl, sobald Sie eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung einreichen möchten.
Im Falle der Selbstanzeige dürfen Sie sich jedoch keine Fehler erlauben: Sie muss vollständig und korrekt sein und rechtzeitig abgegeben werden.
Wenden Sie sich für Ihre Selbstanzeige unbedingt an einen Steuerberater, der sich auf die Thematik spezialisiert hat. Mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung im Bereich der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung können Sie endlich aufatmen.
Wir beraten bei einer Selbstanzeige:
Inhalt, Ablauf und Folgen einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Eine Selbstanzeige beinhaltet die vollständigen, nacherklärten Einkünfte der letzten zehn Jahre, auf deren Basis neue Steuerbescheide erstellt werden. Sollten nicht ausreichend Unterlagen zur Einkünfteermittlung vorliegen, können Sie in Ihrer Selbstanzeige auch geschätzte Zahlen angeben, hier ist aber aller höchste Vorsicht geboten.
Der Ablauf einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung gestaltet sich wie folgt: Zunächst wird überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Selbstanzeige erfüllt sind. Das Steuerstrafverfahren wird immer gegenüber dem Hinterzieher/-in eröffnet. Danach berechnet das Finanzamt die Höhe der Strafe, die zu erwarten wäre, wenn die Behörden den Steuerpflichtigen bereits entlarvt hätten. Zudem werden Unterlagen und Auskünfte dritter Parteien wie Banken oder Abnehmern eingeholt, um die konkreten Einkünfte festzustellen.
Im Anschluss erhält der Steuerpflichtige geänderte Steuerbescheide sowie eine Zinsfestsetzung. Etwaige Einsprüche müssen mit einer Frist von einem Monat eingelegt und gegebenenfalls in einem Einspruchsverfahren geklärt werden. Danach prüft die Buß- und Strafsachenstelle die Straffbefreiung oder das Strafmaß und zieht in besonderen Fällen die Staatsanwaltschaft hinzu.
Vorteile einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Mit einer Strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO erhalten Sie die Chance auf eine vollständige Strafbefreiung: Bußgelder oder Eintragungen ins Bundeszentralregister bleiben aus – unabhängig davon, ob Sie wissentlich oder unwissentlich Steuern hinterzogen haben.
Obwohl man sich eigene Fehler in der Regel nicht gerne eingesteht, gestaltet sich das Leben um einiges entspannter, wenn alle Steuerprobleme aus dem Weg geräumt sind.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Die Option einer Selbstanzeige steht grundsätzlich jeder Person offen, die Steuer wissentlich oder unwissentlich hinterzogen hat. Es gilt jedoch die Voraussetzung, dass das Steuerdelikt noch nicht durch die Behörden erkannt wurde.
Eine Straffreiheit steht Ihnen nur dann in Aussicht, wenn die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung folgende vier Punkte zur Gänze erfüllt:
1. Falsche Angaben sind zu korrigieren.
2. Unvollständige Angaben sind zu ergänzen.
3. Fehlende Angaben sind nachzuholen.
4. Hinterzogene Steuer inkl. Zinsen sind bei Selbstanzeige zu entrichten
Eine Selbstanzeige sollte auf keinen Fall bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erfolgen, da diese ein Ermittlungsverfahren einleiten und die strafbefreiende Selbstanzeige dadurch nicht mehr möglich wird. Die Unterlagen sollten ausschließlich beim örtlich sowie sachlich zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Der Zeitraum für die Angaben in einer Selbstanzeige ist für Laien oftmals schwer zu bestimmen, denn hier spielen Anlauf-und Ablaufhemmungen sowie Deklarationsfristen eine entscheidende Rolle. Konsultieren Sie uns am besten, denn wir unterstützen Sie professionell bei Ihrer Selbstanzeige.
Die genaue Form einer Selbstanzeige wird vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Da die Selbstanzeige den Steuerbehörden jedoch die Informationen vermitteln muss, die in der korrekten Steuererklärung enthalten gewesen wären, empfiehlt sich auf jeden Fall die schriftliche Aufbereitung und Darstellung.
Vertrauen Sie auf uns als Ihren Steuerberater rund um die Selbstanzeige
Sie möchten eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung einreichen und wünschen sich kompetente, diskrete Beratung durch einen Spezialisten?
Als Steuerberater für die Selbstanzeige stehen wir Ihnen in Eltville und Umgebung zur Seite.
Kontaktieren Sie uns noch heute – das ganze Team der Dreger Steuerberatung freut sich darauf, Sie zu unterstützen!