
Honorar
Honorar



Honorar
Gute Steuerberatung beginnt mit Klarheit – auch beim Honorar. Deshalb besprechen wir die voraussichtlichen Kosten immer im Vorfeld mit Ihnen, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie von Anfang an, womit Sie rechnen können, und es gibt keine unangenehmen Überraschungen.
Unsere Vergütung basiert auf klaren Grundlagen: der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), den Empfehlungen der Steuerberaterkammer Hessen und – je nach Leistung – auf individuell vereinbarten Konditionen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie sich unser Honorar zusammensetzt.







Für klassische steuerberatende Leistungen – etwa Ihre Einkommensteuererklärung, die laufende Finanzbuchhaltung oder den Jahresabschluss – richtet sich unser Honorar nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese bundesweit geltende Verordnung regelt, welche Gebühren ein Steuerberater für welche Leistung berechnen darf. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Gegenstandswert (z. B. Ihrem Einkommen oder Umsatz) und dem konkreten Aufwand.
Das bedeutet für Sie: Unser Honorar basiert nicht auf Schätzungen, sondern auf einer nachvollziehbaren, gesetzlich definierten Berechnungsgrundlage. Wir orientieren uns dabei an den Gebührenempfehlungen der Steuerberaterkammer Hessen, um eine faire Abrechnung sicherzustellen.
Bei Leistungen, die über die klassische Steuerberatung hinausgehen – etwa steueroptimierte Gestaltungsberatung, die Begleitung komplexer Projekte oder die Erstellung von Gutachten – bieten wir Ihnen flexible Vergütungsmodelle an:
Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. Die Stundensätze sind dabei nach Qualifikation und Berufserfahrung unserer Mitarbeiter gestaffelt – vom Steuerfachangestellten bis zum Steuerberater.
Für klar umrissene Projekte vereinbaren wir auf Wunsch ein Festhonorar, das sich am erwarteten Aufwand und am wirtschaftlichen Vorteil für Sie orientiert.
In bestimmten Fällen ist nach § 9a Abs. 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG) eine erfolgsabhängige Vergütung möglich. Das heißt: Sie zahlen unser Honorar nur dann, wenn der vereinbarte Erfolg – etwa eine Steuerersparnis – tatsächlich eintritt. Ob dieses Modell für Ihre Situation infrage kommt, klären wir gerne im persönlichen Gespräch.

Als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV) und mit langjähriger Erfahrung als Fachberater für das Gesundheitswesen (DSTV) bieten wir Ihnen eine Beratung, die weit über das allgemeine steuerliche Fachwissen hinausgeht. Gerade bei komplexen Themen wie der Praxisübergabe, der Vermögensnachfolge oder der steuerlichen Strukturierung von Berufsausübungsgemeinschaften sind neben Steuerkompetenz auch Branchenverständnis, strategisches Denken und Erfahrung in der Begleitung sensibler Entscheidungsprozesse entscheidend.
Trotz dieser besonderen Spezialisierung gilt: Unsere Vergütung richtet sich auch hier nach der StBVV sowie nach den gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben der Steuerberaterkammer – fair, transparent und prüfbar.
FAQ
Das Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen ist „kostenfrei“ und unverbindlich. Wir nehmen uns Zeit Sie kennen zu lernen, Ihre Situation zu verstehen und uns einen Beratungsüberblick zu verschaffen. Wünschen Sie bereits im ersten Termin eine konkrete steuerliche Beratung, berechnen wir den Aufwand nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). In besonderen Fällen wird das Honorar des Erstgesprächs auf die Schlussabrechnung angerechnet.
Das Honorar richtet sich bei klassischen Leistungen nach der StBVV. Die Gebühren werden anhand des Gegenstandswerts (z. B. Einkommen, Umsatz oder Vermögenswert) und des individuellen Aufwands berechnet. Bei Beratungsleistungen sind darüber hinaus Stundensätze, Pauschalhonorare oder erfolgsabhängige Vergütungen möglich.
Um den Mandanten zu schützen! Klassische Tätigkeiten sind gesetzlich zum Schutz der Mandanten geregelt. D.h. die Leistung des Steuerberaters und das damit verbundenen Honorar ist gesetzlich reglementiert, somit entsteht volle Transparenz zwischen Leistung und Honorar des Steuerberaters.
Ja. Wir besprechen die voraussichtlichen Kosten grundsätzlich vor Beginn unserer Arbeit mit Ihnen. Bei Pauschalvereinbarungen kennen Sie den Preis sogar exakt im Voraus. So haben Sie volle Kostentransparenz.
Ja, für besondere steuerliche Dienstleistungen, wie bspw. bei Umwandlung einer Firmenstruktur oder bei der Begleitung einer strafbefreienden Selbstanzeige. Das Pauschalangebot soll Sie als Mandant vor unkalkulierbaren Honoraren schützen und kann auch in Kombination mit Stundensatzabrechnung und einem festen Maximalbetrag (Pauschalangebot) bei der Unternehmensnachfolgeberatung angeboten werden.

Sie möchten wissen, was unsere Steuerberatung in Ihrem Fall kostet? Vereinbaren Sie ein Erstgespräch – wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung, bevor Sie sich entscheiden.
Telefon: 06123 999 09 0
E-Mail: info@dreger-steuerberater.de
Adresse: Steuerkanzlei Dreger, Schwalbacher Straße 33, 65343 Eltville am Rhein
Kanzleizeiten: Mo–Do 09:00–16:00 Uhr, Fr 09:00–13:00 Uhr
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