Eine wirksame Selbstanzeige kann bei einer Steuerhinterziehung zu Straffreiheit in Wiesbaden führen. Welche Voraussetzungen dafür gelten und was Sie tun müssen, wenn Sie wissentlich oder unwissentlich Steuer hinterzogen haben, erklären wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch.
Wir beraten bei Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung in Wiesbaden:
Sich selbst einen Fehler einzugestehen, ist nicht leicht. Eine Selbstanzeige nach einer Steuerhinterziehung in Wiesbaden zu stellen, ist ein wichtiger Schritt, um auf lange Sicht wieder ruhig schlafen zu können und Straffreiheit zu erlangen. Wir vom Steuerbüro Dreger beraten Sie vertraulich und diskret zum Thema Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in Wiesbaden und Umgebung.
Selbstanzeige: Steuern hinterzogen in Wiesbaden?
Die Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige hinsichtlich der Hinterziehung von Steuern in Wiesbaden sind im § 371 AO (Abgabenordnung) geregelt. Sie beinhalten unter anderem die Notwendigkeit einer Berichtigungserklärung sowie die fristgerechte Nachzahlung. Zudem darf kein Sperrgrund vorliegen, der beispielsweise bei Tatentdeckung eintritt. Nur eine mit sämtlichen steuerlich relevanten Angaben umfassende Selbstanzeige kann zu Straffreiheit führen. Wer Steuern hinterzogen hat und in Wiesbaden oder im Umland Beratung zum weiteren Vorgehen sucht, ist bei uns an der richtigen Adresse.
Lernen Sie uns und unser Angebot kennen
Lohnt die Selbstanzeige in Wiesbaden?
Die Steuerhinterziehung ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit einer Geldstrafe und sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden kann.
Die strafbefreiende Selbstanzeige ist im Falle einer Steuerhinterziehung der einzige Ausweg, wenn sie früh genug und vollständig durchgeführt wird. Das Steuerbüro Dreger unweit von Wiesbaden berät Sie hinsichtlich der Voraussetzungen und zum Ablauf der Selbstanzeige und betreut Sie dabei umfassend, um Fehler zu vermeiden.
Selbstanzeige: Geständnis ist strafmildernd in Wiesbaden
Gern klären wir Sie im Vorfeld über die Voraussetzungen auf, um Straffreiheit zu erlangen und schätzen Ihren Fall unverbindlich ein. Selbst wenn die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige für die Steuerhinterziehung nicht mehr besteht, können wir als erfahrene Steuerberater Ihnen Wege und Möglichkeiten aufzeigen. Eine gescheiterte Selbstanzeige kann strafmildernd berücksichtigt werden.
Wie Sie aus Wiesbaden sich entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Als Steuerberater sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zögern Sie deshalb nicht, lassen Sie sich von uns beraten und nehmen Sie am besten noch heute Kontakt zu uns auf!