Versicherungsmakler
Ob Unternehmensnachfolge oder Neugründung: Wenn Sie als Versicherungsmakler, Vermittler oder Finanzdienstleister tätig werden, müssen Sie sich mit zahlreichen steuerrechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekten auseinandersetzen.
Als kompetenter Steuerberater für Versicherungsmakler begleiten wir Sie durch alle Phasen Ihrer Selbständigkeit und zeigen Ihnen konkrete Vorschläge zu Ihrem Vorteil auf.
Dank unserer langjährigen Erfahrung und Branchenkenntnis können wir Ihnen innovative Beratungslösungen anbieten, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse als Vermittler zugeschnitten sind.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Steuerberater für Versicherungsmakler und -vermittler – wir freuen uns darauf, Sie professionell zu begleiten!
Steuerberatung für die Versicherungsbranche
Als Steuerberater für Versicherungsmakler kennen wir uns mit den Gegebenheiten Ihres Wirtschaftszweigs aus und bieten Ihnen eine zielgerichtete Beratung und Unterstützung, die Sie garantiert nicht mehr missen möchten. Sichern Sie sich jetzt Ihren Termin für eine Erstberatung – als Steuerberater für die Versicherungsbranche stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Zu unseren Dienstleistungen gehören unter anderem:
Steuerberater für Versicherungsmakler
Selbständige Versicherungsmakler und Versicherungsvermittler sehen sich in Ihrem Berufsalltag mit vielen Herausforderungen konfrontiert: Welche Rechtsform eignet sich für das Unternehmen? Welche Faktoren spielen bei der Existenzgründung oder der Übernahme eines Versicherungsmaklerunternehmens eine essenzielle Rolle? Und wie können Steuern und Finanzen optimiert und verwaltet werden? Mit unserer Steuerberatung stehen wir Ihnen verlässlich und effizient zur Seite. Egal, ob Sie uns zur Verwaltung Ihrer Finanzen, für die Buchführung oder die Übernahme sämtlicher Formalitäten Ihrer Steuererklärung engagieren – wir sind der richtige Ansprechpartner
Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten für Versicherungsmakler und Versicherungsvermittler
Möchten Sie als Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler von einer Steueroptimierung profitieren, sollten Sie verschiedene Punkte rund um die Gestaltung Ihres Unternehmens berücksichtigen. Dabei zeigt sich einerseits die Wahl der geeigneten Gesellschaftsform wichtig, da Sie bei der entsprechenden Besteuerung viel Geld sparen können. Andererseits erweisen sich Aspekte wie die Verflechtung von privaten Einrichtungen mit Unternehmenszwecken als entscheidend. Als Steuerberater Ihres Vertrauens beraten wir Sie ausführlich rund um die steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten Ihres Unternehmens und zeigen Ihnen mit unserer Steuerberatung die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse auf.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Versicherungsmakler und Steuern
In der Regel sind Versicherungsmakler selbständige Gewerbetreibende und unterliegen daher gemäß § 2 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes der Gewerbesteuer.
Als Versicherungsmakler können Sie die Rechtsform Ihres Betriebs frei wählen. Empfehlenswert ist die Führung als GmbH, UG oder Ltd. – denn als Kapitalgesellschaft haftet der Makler nicht mit seinem Privatvermögen, sondern mit dem Unternehmenskapital.
Diese Frage ist von Einzelfall zu Einzelfall individuell zu beantworten. Laut Umsatzsteuergesetz sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsmakler grundsätzlich steuerfrei – sofern die Tätigkeit zur Aufzählung der begünstigten Berufsgruppen des § 4 Nr. 11 UStG gehört.
Um eine Erlaubnis als selbständiger Versicherungsmakler zu erhalten (Erlaubnispflicht), müssen Sie dem Ordnungsamt zahlreiche Nachweise vorlegen. Zusätzlich bildet der Gewerbeschein eine formelle Voraussetzung für die Tätigkeit als Versicherungsmakler.
Dreger Steuerberater für Versicherungsmakler und Versicherungsvermittler – kompetent, effizient, zuverlässig
Auf uns können Sie sich verlassen: Seit vielen Jahren betreuen wir als Steuerberater Versicherungsmakler und Versicherungsvermittler, die mit unserer Steuerberatung ihre fiskalische Belastung optimieren und ihre finanziellen Belange in vertrauensvolle Hände geben möchten.
Kontaktieren Sie uns am besten gleich für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Kanzlei in Eltville bei Wiesbaden willkommen zu heißen.