Nießbrauch bei Erbschaft und Schenkung:
Wie Sie Steuern sparen und Ihr Vermögen schützen

Der Nießbrauch ist ein beliebtes Instrument im Erbrecht und bei Schenkungen, da er eine clevere Möglichkeit bietet, Vermögen zu übertragen und gleichzeitig Steuerlasten zu reduzieren. Besonders bei Immobilien lässt sich durch Nießbrauch nicht nur das Eigentum frühzeitig auf die nächste Generation übertragen, sondern auch der Zugriff auf das Vermögen sichern. In diesem Beitrag erklären wir, wie der Nießbrauch bei Erbschaft und Schenkung funktioniert, welche steuerlichen Vorteile er bietet und worauf Sie achten sollten.

Was ist Nießbrauch?

Nießbrauch bedeutet, dass der Eigentümer einer Immobilie oder eines Vermögensgegenstands diesen zwar überträgt, jedoch dem Übertragenden (oft dem Elternteil) das Nutzungsrecht am Objekt lebenslang erhalten bleibt. So kann beispielsweise eine Immobilie an die Kinder verschenkt oder vererbt werden, während die Eltern weiterhin in der Immobilie leben oder die Mieteinnahmen beziehen.

Diese Konstellation ist steuerlich besonders interessant, da der Wert des Nießbrauchs vom Gesamtwert der Immobilie abgezogen wird, wodurch sich die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer reduziert.

Nießbrauch und Erbschaftsteuer/Schenkung: So funktioniert es

Der Nießbrauch ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerter Rechtsbegriff, der dem Nießbrauchsberechtigten das Recht einräumt, eine Sache oder ein Vermögen – wie etwa eine Immobilie – zu nutzen, ohne Eigentümer zu sein. Dieses Instrument wird häufig in der Nachlassplanung oder bei vorweggenommenen Erbfolgen eingesetzt, insbesondere wenn Vermögen steueroptimiert übertragen werden soll. Sowohl bei der Erbschaft als auch bei der Schenkung kann der Nießbrauch erhebliche steuerliche Vorteile bringen.

Steuerliche Vorteile des Nießbrauchs

Reduzierung der Bemessungsgrundlage: Bei der Schenkung oder Vererbung einer Immobilie wird der Wert des Nießbrauchs vom Immobilienwert abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird. Dadurch sinkt der steuerpflichtige Wert und somit auch die Steuerlast. Der Nießbrauchswert wird anhand der voraussichtlichen Dauer des Nießbrauchs, also der Lebenserwartung des Nießbrauchsberechtigten, sowie des Immobilienwerts berechnet.

Steuerfreier Vermögensübergang: Durch den Nießbrauch können Eltern das Eigentum an ihre Kinder übergeben, ohne dass sie dabei ihre finanzielle Sicherheit verlieren. Die Kinder werden Eigentümer der Immobilie, müssen jedoch keine oder nur geringere Steuern zahlen, da der Wert des Nießbrauchs die steuerliche Belastung mindert.

Sicherung von Einnahmen: Trotz der Übertragung des Eigentums bleiben dem Nießbrauchsberechtigten (oft den Eltern) weiterhin die Nutzungsrechte an der Immobilie. Das bedeutet, dass sie weiterhin Mieteinnahmen beziehen oder das Haus selbst bewohnen können, was besonders bei älteren Eigentümern attraktiv ist.

Beispiel für die Steuerersparnis durch Nießbrauch

Angenommen, eine Immobilie hat einen Verkehrswert von 500.000 Euro und wird von den Eltern an ihr Kind übertragen. Durch die Einräumung eines lebenslangen Nießbrauchs (z. B. für 20 Jahre) reduziert sich der steuerpflichtige Wert der Immobilie um den Kapitalwert des Nießbrauchs, der nach einer bestimmten Formel berechnet wird. Wenn der Wert des Nießbrauchs etwa 200.000 Euro beträgt, müssen die Kinder nur auf den verbleibenden Betrag von 300.000 Euro Schenkungs- oder Erbschaftssteuer zahlen. Dies kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen.

Worauf Sie beim Nießbrauch achten sollten

Obwohl der Nießbrauch steuerlich attraktive Vorteile bietet, sollte er gut durchdacht und sorgfältig geplant werden. Eine der größten Herausforderungen liegt in der genauen Berechnung des Nießbrauchswerts, der von Faktoren wie dem Alter des Nießbrauchsberechtigten und dem Immobilienwert abhängt. Es ist daher unerlässlich, sich mit einem erfahrenen Steuerberater abzustimmen, um Fehler zu vermeiden und das Maximum aus der Steuerersparnis herauszuholen.

Fazit:

Der Nießbrauch ist ein wirkungsvolles Instrument zur steueroptimierten Vermögensübertragung, sei es durch Schenkung oder Erbschaft. Mit einer klugen Planung lässt sich die Steuerlast deutlich reduzieren, während der Nießbrauchsberechtigte weiterhin finanziell abgesichert bleibt. Damit der Nießbrauch jedoch rechtlich einwandfrei und steuerlich optimal genutzt werden kann, ist eine individuelle Beratung durch einen Steuerexperten unverzichtbar.

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