Erbschaftssteuer Immobilien: Informationen rund um den Immobiliennachlass

Wenn Sie eine Immobilie erben, müssen Sie in der Regel Erbschaftssteuern bezahlen.
Dabei sehen Sie sich mit zahlreichen Fragen konfrontiert: Wie hoch fällt die Erbschaftssteuer für Immobilien und Grundstücke aus? Wie setzen sich die Steuern zusammen und welche Freibeträge gelten?
Als Ihr Steuerberater mit Spezialisierung in der Erbschaftssteuer für Immobilien stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Durch unsere erstklassige Beratung können Sie Ihre Steuerbelastung im Falle einer vererbten oder verschenkten Immobilie mindern oder sogar vermeiden – denn wir setzen unser fundiertes Know-how sowie unsere langjährige Erfahrung dazu ein, das Optimum aus jedem Nachlass herauszuholen.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Steuerberater, der Sie im Rahmen der Erbschaftssteuer für Immobilien und des allgemeinen Erbrechts kompetent unterstützt:

Team aus Steuerexperten und Fachangestellten
Bedarfsgerechte individuelle und vertrauliche Beratung
Übernahme des kompletten Verwaltungsaufwands (Finanzbehörden)
Grenzüberschreitende Unterstützung bei Auslandsvermögen / ausländischen Erben oder Erblassern

Fachberater für Unternehmensnachfolge (Erbschaft / Nachfolge)

Empfehlung eines Fachanwalts für Erbrecht
Vermittlung eines Mediators bei Erbkonflikten

Erfahrungen & Bewertungen zu Benjamin Dreger

Erbschaftssteuer Immobilien: Wann fällt sie an?

Die Erbschaftssteuer für Immobilien und Grundstücke greift immer dann, wenn eine Person verstirbt und die Vermögenswerte auf eine andere Person übertragen werden. Existieren mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbgemeinschaft und die Verteilung des Nachlasses erfolgt nach den Vorgaben im Testament bzw. der gesetzlichen Erbfolge.

Überschreitet die Erbmasse den im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) festgesetzten Freibetrag, müssen die Erben Steuerzahlungen leisten. Die effektive Steuerbelastung hängt dabei von Parametern wie dem Verkehrswert oder der Bewertung der Immobilie oder dem Verwandtschaftsgrad der Erben zur verstorbenen Person ab. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, einen Experten für die Immobilien-Erbschaftssteuer hinzuzuziehen: Wir übernehmen für Sie die komplette Steueroptimierung – von der Bewertung der Immobilie bis hin zur Berechnung der Steuerlast.

Steuersätze und Freibeträge der Immobilien-Erbschaftssteuer

Auch die Höhe der Freibeträge für die Erbschaftssteuer bei Immobilien wird von mehreren Faktoren beeinflusst: Der sogenannte Steuersatz nach ErbStG dient der Ermittlung der Steuerklasse.
Die Steuerklasse der Erben ist wiederum abhängig vom Verwandtschaftsgrad des jeweiligen Erben zum Erblasser. Während die Erbschaftssteuer des Ehepartners einen Freibetrag von einer halben Million aufweist (enges Verwandtschaftsverhältnis), profitieren weniger eng verwandte Personen von deutlich niedrigeren Freibeträgen. Die Erbschaftssteuer für Enkel und insbesondere die Erbschaftssteuer für Geschwister zeigen sich daher deutlich höher!
In den folgenden Tabellen erhalten Sie eine Übersicht über die Steuerklassen und die korrespondierenden Steuerfreibeträge eines Immobilienerbes sowie über die Ermittlung des Steuersatzes nach ErbStG:

Höhe der Freibeträge

Einteilung der Steuerklassen Höhe der Freibeträge
Ehegatte und Lebenspartner (Steuerklasse I) 500.000 €
Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder (Steuerklasse I) 400.000 €
Enkel (Steuerklasse I) 200.000 €
Übrige Personen (Steuerklasse I) 100.000 €
Geschwister (Steuerklasse II) 20.000 €
Alte übrigen Erben (Steuerklasse III) 20.000 €

Ermittlung des Steuersatzes laut ErStG

Nachlasswert (nach Abzug des Freibetrags) Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %
bis 26.000.000 € 27 % 43 % 50 %
bis 13.000.000 € 23 % 43 % 50 %
bis 6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %

So erreichen Erben eine geringere Steuerbelastung

Schenkungen zu Lebzeiten bilden eine gute Möglichkeit, eine spätere Erbschaftssteuer für die Immobilie in einem überschaubaren Rahmen zu halten. Die gesetzlichen Regelungen der Schenkungssteuer bei Immobilien sind denen der Erbschaftssteuer äußerst ähnlich. Der Vorteil besteht darin, dass die Freibeträge bei einer Schenkung alle zehn Jahre neu greifen. Die Immobilie kann also gerecht und im Idealfall ohne steuerliche Belastung auf die späteren Erben verteilt werden. Als Ihr Steuerberater übernehmen wir Ihre komplette Steueroptimierung und begleiten Sie mit unserer Erbschaftssteuerberatung vom Erstgespräch bis hin zum Einreichen der Steuererklärung.

Meine Leistungen für Sie als Steuerberater in allen Erb­angelegenheiten:

Erklärungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung
Grenzüberschreitende Unterstützung bei Auslandsvermögen / ausländischen Erben / Erblassern
Schenkung zu Lebzeiten
Steueroptimale Gestaltung des Testaments
Testamentsvollstreckung / Begleitung der Erben
Beratung / Betreuung von Erbengemeinschaften
Auflösung von Erbengemeinschaften

Sie wünschen sich Unterstützung im Bereich der Erbschaftssteuer für Immobilien?
Wir sind gerne für Sie da!

Wenn es um die Erbschaftssteuer bei Immobilien geht, sind wir der Ansprechpartner Ihrer Wahl: Ob Steueroptimierung, Steuerberatung oder Vermittlung von Fachanwälten und Mediatoren – als Ihr Steuerberater für die Erbschaftssteuer in Eltville bei Wiesbaden kümmern wir uns um Ihre perfekte Nachlassgestaltung.

Teilen Sie uns noch heute Ihr Anliegen mit – wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.