Erbschaftssteuer für Ehepartner

Wenn Sie Vermögen von Ihrem verstorbenen Ehepartner erben, sind Sie nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) dazu verpflichtet, den Nachlass zu versteuern. Doch wie hoch fällt die Erbschaftssteuer für Ehepartner aus? In welche Steuerklasse werden Sie eingeteilt und von welchen Freibeträgen können Sie Gebrauch machen?
Als Ihr Steuerberater für die Erbschaftssteuer von Ehepartnern unterstützen wir Sie in sämtlichen steuerrechtlichen Angelegenheiten. Dank unserer kompetenten Beratung erreichen wir für Sie eine optimale Steuerbelastung im Falle einer vererbten bzw. verschenkten Immobilie sowie anderen Vermögenswerten.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Steuerberater, der Sie im Rahmen der Erbschaftssteuer für Ehepartner und des allgemeinen Erbrechts kompetent unterstützt:

Team aus Steuerexperten und Fachangestellten
Bedarfsgerechte individuelle und vertrauliche Beratung
Übernahme des kompletten Verwaltungsaufwands (Finanzbehörden)
Grenzüberschreitende Unterstützung bei Auslandsvermögen / ausländischen Erben oder Erblassern

Fachberater für Unternehmensnachfolge (Erbschaft / Nachfolge)

Empfehlung eines Fachanwalts für Erbrecht
Vermittlung eines Mediators bei Erbkonflikten

Erfahrungen & Bewertungen zu Benjamin Dreger

Erbschaftssteuer bei Ehepartnern: Das müssen Sie beachten

Die Erbschaftssteuer für Ehepartner fällt an, sobald ein Ehegatte verstirbt und die Vermögenswerte auf die andere Person übertragen werden.
Im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) sind entsprechende Freibeträge festgesetzt, bei deren Überschreiten Sie eine Steuerzahlung an den Fiskus leisten müssen. Die effektive steuerliche Belastung, beispielsweise die Erbschaftssteuer für Immobilien und Grundstücke oder für Schenkungen, hängt dabei von unterschiedlichen Parametern ab.
Deshalb ist es empfehlenswert, einen auf das Thema Erbschaftssteuer für Ehepartner spezialisierten Steuerberater hinzuzuziehen: Wir übernehmen für Sie die komplette Optimierung Ihrer Steuern – von der Immobilienbewertung über die Steuererklärung bis hin zur Berechnung Ihrer effektiven Steuerlast.

Freibeträge der Ehepartner-Erbschaftssteuer

Grundsätzlich gilt: Je näher Ihre Verwandtschaft zum Erblasser, desto weniger Steuern müssen Sie auf den Nachlass erbringen. Für die Bestimmung der Steuerfreibeträge und Steuersätze werden die Erben gemäß ErbStG in eine von drei Steuerklassen eingeteilt. Ehegatten und Lebenspartner gehören zur Steuerklasse I. Der Steuerfreibetrag für Ehepartner liegt damit bei einer halben Million Euro – eine günstige Ausgangslage, dank der Sie in Zusammenarbeit mit uns, als Ihrem Steuerberater für die Ehepartner-Erbschaftssteuer, eine deutliche Minderung bzw. Vermeidung Ihrer Steuerlast erreichen können!
Die folgenden Tabellen verschaffen Ihnen einen Überblick über die Steuerklassen und die Steuerfreibeträge für Ehepartner nach ErbStG:

Höhe der Freibeträge

Einteilung der Steuerklassen Höhe der Freibeträge
Ehegatte und Lebenspartner (Steuerklasse I) 500.000 €
Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder (Steuerklasse I) 400.000 €
Enkel (Steuerklasse I) 200.000 €
Übrige Personen (Steuerklasse I) 100.000 €
Geschwister (Steuerklasse II) 20.000 €
Alte übrigen Erben (Steuerklasse III) 20.000 €

Ermittlung des Steuersatzes laut ErStG

Nachlasswert (nach Abzug des Freibetrags) Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %
bis 26.000.000 € 27 % 43 % 50 %
bis 13.000.000 € 23 % 43 % 50 %
bis 6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %

Erbschaftssteuer auf begünstigtes Betriebsvermögen: Was Ehepartner wissen müssen

Die Vererbung von Betriebsvermögen an den Ehepartner wirft zahlreiche steuerrechtliche Fragen auf. Insbesondere, wenn Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen zum Nachlass gehören, sollten sich Ehepartner intensiv mit dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz auseinandersetzen.
Die darin festgelegten Regelungen sehen bestimmte Begünstigungen für Betriebsvermögen vor, sodass die Erbmasse ganz oder teilweise von der Erbschaftsteuer befreit und eine steueroptimierte Unternehmensnachfolge in die Wege geleitet werden kann.
Mit einem auf die Erbschaftssteuer für Ehepartner spezialisierten Steuerberater nutzen Sie alle steuerlichen Vorteile zu Ihren Gunsten aus – denn er kennt die zu erfüllenden Voraussetzungen und bietet Ihnen durch eine umfassende Erbschaftssteuerberatung kompetente Unterstützung.

So erzielen Sie eine geringere Erbschaftssteuerbelastung für Ehepartner

Durchdachte Schenkungen zu Lebzeiten können dabei helfen, eine allfällige Erbschaftssteuer für die Ehepartner in einem überschaubaren Rahmen zu halten oder sogar zu vermeiden. Die gesetzlichen Vorschriften zur Schenkungssteuer für Ehepartner zeigen sich denen der Erbschaftssteuer zwar sehr ähnlich – jedoch greifen die Freibeträge bei einer Schenkung alle zehn Jahre neu. Das bedeutet, dass Ehepartner Ihr Vermögen stückweise und im Idealfall ohne Steuerzahlung verteilen können. Des Weiteren können durch steuerliche Gestaltungsmöglichkeit unter anderem durch die Zugewinnschaukel unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche Vermögenswerte ohne die Abschöpfung der Freibeträge für Erb- und Schenkungssteuer übertragen werden. Als Ihr Steuerberater fokussieren wir uns auf Ihre Steueroptimierung und sorgen mit unserer Erbschaftssteuerberatung dafür, dass Sie Ihre Vorteile vollends ausschöpfen.

Meine Leistungen für Sie als Steuerberater in allen Erb­angelegenheiten:

Erklärungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung
Grenzüberschreitende Unterstützung bei Auslandsvermögen / ausländischen Erben / Erblassern
Schenkung zu Lebzeiten
Steueroptimale Gestaltung des Testaments
Testamentsvollstreckung / Begleitung der Erben
Beratung / Betreuung von Erbengemeinschaften
Auflösung von Erbengemeinschaften

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftssteuer bei Ehepartnern

Sie haben noch Fragen oder Anliegen rund um die Erbschaftssteuer für Ehepartner?
Unsere FAQ greifen die wichtigsten Aspekte übersichtlich auf.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung – sprechen Sie uns gerne an!

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind in puncto Erbschaftsteuer besonders privilegiert. Sie können ein Erbe von bis zu 500.000 Euro ohne steuerliche Abzüge annehmen. Dieser hohe Freibetrag bietet Paaren eine erhebliche steuerliche Erleichterung im Todesfall.

Wenn der Wert des Erbes den Freibetrag von 500.000 Euro übersteigt, wird für den darüber hinausgehenden Betrag Erbschaftssteuer fällig. Das bedeutet, dass ein Erbe im Wert von beispielsweise 600.000 Euro einer steuerlichen Bemessungsgrundlage von 100.000 Euro unterliegt.

Im Gegensatz zum Erbfall, der unweigerlich nur einmal eintritt, können Sie Vermögenswerte alle zehn Jahre steuerfrei verschenken und über die Jahre verteilt Steuern sparen. Außerdem bietet die Schenkung zu Lebzeiten dem Schenkenden die Gewissheit, seine Vermögenswerte gezielt und sicher an gewünschte Personen zu übertragen.

Nachdem der Freibetrag von 500.000 Euro abgezogen wurde, richtet sich der Steuersatz nach dem Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz (ErStG). Im Falle von Ehepartnern hängt der genaue Prozentsatz vom errechneten Nachlasswert in Kombination mit der Steuerklasse I ab.

Erbschaftssteuer für Ehepartner: Wir sind der Steuerberater Ihrer Wahl

Mit viel Fachkompetenz, Engagement und Menschlichkeit kümmern wir uns um sämtliche Details Ihrer Nachlassgestaltung. Von der Steueroptimierung über die Steuerberatung bis hin zur Vermittlung von Fachanwälten und Mediatoren agieren wir als Ihr persönlicher und qualifizierter Steuerberater für die Erbschaftssteuer in Eltville bei Wiesbaden.

Teilen Sie uns am besten gleich Ihr Anliegen mit – wir freuen uns darauf, Sie in Sachen Erbschaftssteuer für Ehepartner zu beraten.