Erben Enkel von einem verstorbenen Großvater oder einer verstorbenen Großmutter, wird der Nachlass nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) besteuert. Durch diese neue Situation sehen sich Hinterbliebene mit zahlreichen Fragen konfrontiert: Wie hoch fällt die Erbschaftssteuer für Enkel aus? Gibt es Freibeträge – und auf welche Weise kann die Steuerbelastung weiter optimiert werden?
Als Ihr Steuerberater in Eltville bei Wiesbaden haben wir uns auf die Erbschaftssteuer für Enkel spezialisiert und beraten Sie in sämtlichen steuerlichen Belangen sowie der sinnvollen Gestaltung Ihres Nachlasses. Werden zum Beispiel größere Vermögenswerte wie Immobilien und Grundstücke vererbt oder verschenkt, erzielen wir durch unsere fundierte Fachkenntnis und individuelle Herangehensweise eine Steuerbelastung, die Ihnen garantiert kein Kopfzerbrechen mehr bereitet.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Steuerberater, der Sie im Rahmen der Erbschaftssteuer für Enkel und des allgemeinen Erbrechts kompetent unterstützt:
Das sollten Sie bei der Erbschaftssteuer für Enkel beachten
Stirbt ein naher Verwandter, werden dessen Vermögenswerte zuerst unter den direkten Erben – zu denen auch die Enkel gehören – aufgeteilt. Hand in Hand mit dem Erbe geht dabei die Erbschaftssteuer für Enkel, die nach Überschreiten des im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) definierten Freibetrags bezahlt werden muss.
Die effektive steuerliche Belastung, wie die Erbschaftssteuer für Immobilien und Grundstücke oder für Schenkungen, hängt von diversen Faktoren ab und erfordert eine gewisse Fachkenntnis. Wenn Sie uns als Steuerberater im Bereich der Erbschaftssteuer für Enkel zurate ziehen, setzen wir unsere langjährige Erfahrung und unsere hervorragenden Qualifikationen dazu ein, Ihre Steuern zu optimieren – von der Immobilienbewertung über das Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung bis hin zur Berechnung der zu erwartenden Steuerlast.
Erbschaftssteuer Enkel: Freibeträge, Steuerklassen, Steuersätze
Ob und in welcher Höhe Sie im Falle der Erbschaftssteuer für Enkel Zahlungen erbringen müssen, entscheidet sich anhand Ihrer Steuerklasse, dem daraus resultierenden Steuersatz sowie dem Wert des geerbten Nachlasses.
Enkel werden in die Steuerklasse I eingeteilt und haben daher Anspruch auf einen Erbschaftssteuer-Freibetrag von 200.000 Euro – also auf die Hälfte des Freibetrags, der den Kindern des Verstorbenen zugutekommt. In den folgenden Tabellen erhalten Sie eine Übersicht über die Steuerklassen und die Steuerfreibeträge für Enkel und andere Verwandte gemäß ErbStG:
Höhe der Freibeträge
Einteilung der Steuerklassen | Höhe der Freibeträge |
---|---|
Ehegatte und Lebenspartner (Steuerklasse I) | 500.000 € |
Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder (Steuerklasse I) | 400.000 € |
Enkel (Steuerklasse I) | 200.000 € |
Übrige Personen (Steuerklasse I) | 100.000 € |
Geschwister (Steuerklasse II) | 20.000 € |
Alte übrigen Erben (Steuerklasse III) | 20.000 € |
Ermittlung des Steuersatzes laut ErStG
Nachlasswert (nach Abzug des Freibetrags) | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
bis 26.000.000 € | 27 % | 43 % | 50 % |
bis 13.000.000 € | 23 % | 43 % | 50 % |
bis 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
Tipp: In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater für die Enkel-Erbschaftssteuer profitieren Sie noch mehr von Ihrem Freibetrag und können eine deutliche Minderung bzw. vollumfängliche Vermeidung Ihrer Steuerlast erzielen.
Geringere Erbschaftssteuerbelastung für Enkel
Viele Großeltern nutzen sogenannte Schenkungen zu Lebzeiten, um das Vermögen gerecht und ohne zu zahlende Erbschaftssteuer an Ihre Nachkommen zu verteilen. Der Gesetzgeber hat für die Schenkungssteuer für Enkel praktisch dieselben Regelungen wie für die Erbschaftssteuer festgelegt – mit dem Unterschied, dass die Freibeträge bei einer Schenkung alle zehn Jahre neu greifen und sich diese Option dadurch perfekt für die Steueroptimierung eignet.
Als Ihr Steuerberater schaffen wir das Fundament für eine verminderte Steuerbelastung und stehen Ihnen mit unserer Erbschaftssteuerberatung verlässlich zur Seite.
Haus oder Immobilie an Enkel schenken: Was müssen Sie beachten?
Wenn Großeltern sich dazu entscheiden, eine Immobilie zu Lebzeiten auf ihre Enkel zu übertragen, kann dies steuerliche Vorteile mit sich bringen. Insbesondere im Hinblick auf die anfallende Erbschaftssteuer für Enkel können durch die Schenkung erhebliche Einsparungen erzielt werden.
Die Übertragung des Hauses an einen Enkel verringert jedoch die Erbschaft für andere Erben und reduziert deren gesetzlichen Mindestanteil. Infolgedessen könnten die restlichen Erben einen Anspruch auf einen ergänzenden Pflichtteil stellen. Dieser ergänzende Anspruch basiert auf dem Wert und dem Zeitpunkt der Schenkung. Eine Möglichkeit der Steueroptimierung besteht darin, die Schenkungen in Intervallen zu tätigen und durch eine strategische Planung Erbschaftssteuer zu sparen oder sogar zu vermeiden.
Rechenbeispiel Erbschaftssteuerlast für Enkel:
Wenn Großeltern sich dazu entscheiden, eine Immobilie zu Lebzeiten auf ihre Enkel zu übertragen, kann dies steuerliche Vorteile mit sich bringen. Insbesondere im Hinblick auf die anfallende Erbschaftssteuer für Enkel können durch die Schenkung erhebliche Einsparungen erzielt werden.
Die Übertragung des Hauses an einen Enkel verringert jedoch die Erbschaft für andere Erben und reduziert deren gesetzlichen Mindestanteil. Infolgedessen könnten die restlichen Erben einen Anspruch auf einen ergänzenden Pflichtteil stellen. Dieser ergänzende Anspruch basiert auf dem Wert und dem Zeitpunkt der Schenkung. Eine Möglichkeit der Steueroptimierung besteht darin, die Schenkungen in Intervallen zu tätigen und durch eine strategische Planung Erbschaftssteuer zu sparen oder sogar zu vermeiden.
Eine Großmutter möchte eine Immobilie mit einem ermittelten Verkehrswert von 500.000 Euro an ihren Enkel überschreiben. Es gilt der Freibetrag gemäß ErbStG von 200.000 Euro. Die steuerpflichtige Summe beträgt folglich 300.000 Euro. Der Steuersatz bei Schenkungen zwischen Großeltern und Enkeln liegt für die Steuerklasse I und den Nachlasswert 300.000 Euro bei 11 Prozent – wodurch eine effektive Erbschaftssteuerlast von 33.000 Euro anfallen würden.
Eine Immobilie zu Lebzeiten zu vererben bzw. zu verschenken bringt außerdem folgende Vorteile:
- Vermögensübertragung ermöglicht dem Erben eine frühzeitige Lebensplanung.
- Minimierung potenzieller zukünftiger Erbstreitigkeiten.
- Schutz des Hauses vor einem möglichen Verkauf zur Deckung hoher Pflegekosten.
- Beeinflussung der Erbverhältnisse und Reduzierung des Pflichtteils für unerwünschte Erben.
Zu beachtende Faktoren:
- Der Beschenkte muss keine Grunderwerbsteuer entrichten, könnte jedoch der Erbschaftssteuer unterliegen.
- Es ist wichtig, den aktuellen Wert der Immobilie zu kennen, um die Erbschaftssteuerbelastung zu bestimmen.
- Die Rechte, die mit dem Haus verbunden sind oder die der Schenkende behalten möchte (z. B. lebenslanges Wohnrecht), sollten vertraglich festgelegt werden.
- Mögliche Ausgleichszahlungen an andere Erben dürfen nicht übersehen werden.
- Kosten für Anwalt, Notar, Bewertung und Grundbucheintrag sollten einkalkuliert werden.
Meine Leistungen für Sie als Steuerberater in allen Erbangelegenheiten:
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftssteuer bei Enkeln
Haben Sie noch offene Fragen rund um die Erbschaftssteuer für Enkel?
In unseren FAQ finden Sie Antworten.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich zur Seite – sprechen Sie uns gerne an!
Großeltern können ihren Enkeln in Deutschland bis zu einem Betrag von 200.000 Euro steuerfrei schenken. Dieser Freibetrag gilt für jeden Enkel und kann alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden.
Nachdem der Freibetrag von 200.000 Euro abgezogen wurde, unterliegt der darüber hinausgehende Betrag der Erbschaftssteuer. Der genaue Steuersatz wird gemäß dem Erbschaftsteuergesetz (ErStG) ermittelt und ist abhängig von der Höhe des vererbten oder geschenkten Betrags und der Steuerklasse des Enkels. Da Enkel in die Steuerklasse I fallen, kann der Steuersatz zwischen 7 und 30 Prozent variieren.
Im Unterschied zum Erbfall, der nur einmal eintritt, ermöglicht das Schenkungsrecht, unter Nutzung des Freibetrags alle zehn Jahre steuerfrei zu schenken. Durch dieses Modell können im Laufe der Zeit erhebliche Steuern gespart werden. Zudem bietet die Schenkung zu Lebzeiten eine größere Kontrolle und Sicherheit für den Schenkenden, da er bestimmen kann, welcher Vermögenswert an wen übergeht, ohne dass spätere testamentarische Änderungen oder rechtliche Streitigkeiten die Verteilung beeinflussen könnten.
Möchte man als Großelternteil ein Haus an die Enkel verschenken und dennoch darin wohnen bleiben, kann dies durch eine sogenannte Nießbrauchs-Klausel im Schenkungsvertrag geregelt werden. Mit dieser Klausel sichert sich der Großvater oder die Großmutter ein lebenslanges Wohnrecht in der verschenkten Immobilie. Ein weiterer Vorteil dieser Regelung: Durch das vorbehaltene Nießbrauchrecht wird der Wert der Immobilie für steuerliche Zwecke gemindert. Dies kann dazu führen, dass der Wert der Schenkung unter den geltenden Freibetrag fällt und somit keine oder weniger Steuern anfallen. Es empfiehlt sich, solche Regelungen mit Unterstützung eines Notars oder Steuerberaters zu treffen, um sicherzustellen, dass sie rechtlich korrekt und in Übereinstimmung mit den Wünschen der Beteiligten sind.
Wir sind Ihr Steuerberater Nummer eins rund um die Erbschaftssteuer für Enkel
Ob Steueroptimierung, Steuerberatung oder Vermittlung von Fachanwälten und Mediatoren – als Steuerberater für die Erbschaftssteuer in Eltville bei Wiesbaden begleiten wir Sie durch sämtliche Phasen Ihrer Nachlassgestaltung und holen das Beste aus Ihrem Erbe heraus.
Kontaktieren Sie uns am besten gleich und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch – wir freuen uns darauf, Sie in Sachen Erbschaftssteuer für Enkel kompetent zu beraten.