Erbschaftssteuer für Enkel

Erben Enkel von einem verstorbenen Großvater oder einer verstorbenen Großmutter, wird der Nachlass nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) besteuert. Durch diese neue Situation sehen sich Hinterbliebene mit zahlreichen Fragen konfrontiert: Wie hoch fällt die Erbschaftssteuer für Enkel aus? Gibt es Freibeträge – und auf welche Weise kann die Steuerbelastung weiter optimiert werden?
Als Ihr Steuerberater in Eltville bei Wiesbaden haben wir uns auf die Erbschaftssteuer für Enkel spezialisiert und beraten Sie in sämtlichen steuerlichen Belangen sowie der sinnvollen Gestaltung Ihres Nachlasses. Werden zum Beispiel größere Vermögenswerte wie Immobilien und Grundstücke vererbt oder verschenkt, erzielen wir durch unsere fundierte Fachkenntnis und individuelle Herangehensweise eine Steuerbelastung, die Ihnen garantiert kein Kopfzerbrechen mehr bereitet.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Steuerberater, der Sie im Rahmen der Erbschaftssteuer für Enkel und des allgemeinen Erbrechts kompetent unterstützt:

Team aus Steuerexperten und Fachangestellten
Bedarfsgerechte individuelle und vertrauliche Beratung
Übernahme des kompletten Verwaltungsaufwands (Finanzbehörden)
Grenzüberschreitende Unterstützung bei Auslandsvermögen / ausländischen Erben oder Erblassern

Fachberater für Unternehmensnachfolge (Erbschaft / Nachfolge)

Empfehlung eines Fachanwalts für Erbrecht
Vermittlung eines Mediators bei Erbkonflikten

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Das sollten Sie bei der Erbschaftssteuer für Enkel beachten

Stirbt ein naher Verwandter, werden dessen Vermögenswerte zuerst unter den direkten Erben – zu denen auch die Enkel gehören – aufgeteilt. Hand in Hand mit dem Erbe geht dabei die Erbschaftssteuer für Enkel, die nach Überschreiten des im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) definierten Freibetrags bezahlt werden muss.
Die effektive steuerliche Belastung, wie die Erbschaftssteuer für Immobilien und Grundstücke oder für Schenkungen, hängt von diversen Faktoren ab und erfordert eine gewisse Fachkenntnis. Wenn Sie uns als Steuerberater im Bereich der Erbschaftssteuer für Enkel zurate ziehen, setzen wir unsere langjährige Erfahrung und unsere hervorragenden Qualifikationen dazu ein, Ihre Steuern zu optimieren – von der Immobilienbewertung über das Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung bis hin zur Berechnung der zu erwartenden Steuerlast.

Erbschaftssteuer Enkel: Freibeträge, Steuerklassen, Steuersätze

Ob und in welcher Höhe Sie im Falle der Erbschaftssteuer für Enkel Zahlungen erbringen müssen, entscheidet sich anhand Ihrer Steuerklasse, dem daraus resultierenden Steuersatz sowie dem Wert des geerbten Nachlasses.
Enkel werden in die Steuerklasse I eingeteilt und haben daher Anspruch auf einen Erbschaftssteuer-Freibetrag von 200.000 Euro – also auf die Hälfte des Freibetrags, der den Kindern des Verstorbenen zugutekommt. In den folgenden Tabellen erhalten Sie eine Übersicht über die Steuerklassen und die Steuerfreibeträge für Enkel und andere Verwandte gemäß ErbStG:

Höhe der Freibeträge

Einteilung der Steuerklassen Höhe der Freibeträge
Ehegatte und Lebenspartner (Steuerklasse I) 500.000 €
Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder (Steuerklasse I) 400.000 €
Enkel (Steuerklasse I) 200.000 €
Übrige Personen (Steuerklasse I) 100.000 €
Geschwister (Steuerklasse II) 20.000 €
Alte übrigen Erben (Steuerklasse III) 20.000 €

Ermittlung des Steuersatzes laut ErStG

Nachlasswert (nach Abzug des Freibetrags) Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %
bis 26.000.000 € 27 % 43 % 50 %
bis 13.000.000 € 23 % 43 % 50 %
bis 6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %

Tipp: In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater für die Enkel-Erbschaftssteuer profitieren Sie noch mehr von Ihrem Freibetrag und können eine deutliche Minderung bzw. vollumfängliche Vermeidung Ihrer Steuerlast erzielen.

Geringere Erbschaftssteuerbelastung für Enkel

Viele Großeltern nutzen sogenannte Schenkungen zu Lebzeiten, um das Vermögen gerecht und ohne zu zahlende Erbschaftssteuer an Ihre Nachkommen zu verteilen. Der Gesetzgeber hat für die Schenkungssteuer für Enkel praktisch dieselben Regelungen wie für die Erbschaftssteuer festgelegt – mit dem Unterschied, dass die Freibeträge bei einer Schenkung alle zehn Jahre neu greifen und sich diese Option dadurch perfekt für die Steueroptimierung eignet.
Als Ihr Steuerberater schaffen wir das Fundament für eine verminderte Steuerbelastung und stehen Ihnen mit unserer Erbschaftssteuerberatung verlässlich zur Seite.

Meine Leistungen für Sie als Steuerberater in allen Erb­angelegenheiten:

Erklärungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung
Grenzüberschreitende Unterstützung bei Auslandsvermögen / ausländischen Erben / Erblassern
Schenkung zu Lebzeiten
Steueroptimale Gestaltung des Testaments
Testamentsvollstreckung / Begleitung der Erben
Beratung / Betreuung von Erbengemeinschaften
Auflösung von Erbengemeinschaften

Wir sind Ihr Steuerberater Nummer eins rund um die Erbschaftssteuer für Enkel

Ob Steueroptimierung, Steuerberatung oder Vermittlung von Fachanwälten und Mediatoren – als Steuerberater für die Erbschaftssteuer in Eltville bei Wiesbaden begleiten wir Sie durch sämtliche Phasen Ihrer Nachlassgestaltung und holen das Beste aus Ihrem Erbe heraus.

Kontaktieren Sie uns am besten gleich und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch – wir freuen uns darauf, Sie in Sachen Erbschaftssteuer für Enkel kompetent zu beraten.