Erbschaftssteuer für Geschwister

Verstirbt eine Person, ohne Kinder oder Ehegatten zu hinterlassen, stehen Geschwister und Elternteile als Nächste in der Erbfolge. Die Nachlassbesteuerung nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) wirft jedoch gerade bei Geschwistern viele Fragen auf:
Ist die Erbschaftssteuer für Geschwister hoch? Welche Freibeträge gelten – und wie kann die Steuerbelastung optimiert werden?
Als Ihr Steuerberater sind wir auf Situationen, in denen die Erbschaftssteuer für Geschwister greift, spezialisiert. Wir stehen Ihnen in allen steuerrechtlichen Belangen kompetent zur Seite und übernehmen die komplette Gestaltung Ihres Nachlasses. Insbesondere, wenn größere Vermögenswerte wie Immobilien vererbt oder verschenkt werden, erreichen wir dank unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfangreichen Fachwissen eine optimale Steuerbelastung, die Ihnen keine Bauchschmerzen mehr bereiten muss.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Steuerberater, der Sie im Rahmen der Erbschaftssteuer für Geschwister und des allgemeinen Erbrechts kompetent unterstützt:

Team aus Steuerexperten und Fachangestellten
Bedarfsgerechte individuelle und vertrauliche Beratung
Übernahme des kompletten Verwaltungsaufwands (Finanzbehörden)
Grenzüberschreitende Unterstützung bei Auslandsvermögen / ausländischen Erben oder Erblassern

Fachberater für Unternehmensnachfolge (Erbschaft / Nachfolge)

Empfehlung eines Fachanwalts für Erbrecht
Vermittlung eines Mediators bei Erbkonflikten

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Erbschaftssteuer bei Geschwistern: Das gilt es zu beachten

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kommen im Todesfall zunächst die Erben erster Ordnung, also Kinder, Enkel sowie Ehepartner zum Zuge. Sind weder direkte Nachkommen noch Ehepartner vorhanden, werden die Vermögenswerte auf die Erben zweiter Ordnung, wie zum Beispiel die Geschwister des Verstorbenen, aufgeteilt. Auf den Nachlass muss, sobald eine gewisse Freigrenze überschritten ist, eine Erbschaftssteuer von den Geschwistern bezahlt werden.
Die effektive Höhe der Steuerbelastung hängt unter anderem vom Wert des Erbes und weiteren rechtlichen Faktoren ab. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, einen Steuerberater zu engagieren, der sich mit der Erbschaftssteuer für Geschwister, der Erbschaftssteuer für Immobilien bzw. Grundstücke oder mit Schenkungen auskennt. Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Steueroptimierung und durften bereits zahlreiche Mandanten mit unseren Leistungen überzeugen: Von der Immobilienbewertung über das Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung bis hin zur Berechnung der zu erwartenden Steuerlast bieten wir Ihnen die Unterstützung, die Sie sich im Rahmen der Erbschaftssteuer wünschen.

Geschwister-Erbschaftssteuer: Freibeträge und Steuersätze

Wenn es um die Versteuerung eines Nachlasses geht, spielen die im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) festgelegten Steuerfreibeträge und Steuersätze eine tragende Rolle.
Zur Ermittlung des Steuersatzes werden die Erben in eine von drei Steuerklassen eingeteilt. Geschwister gehören der Steuerklasse II an und haben damit Anspruch auf einen Erbschaftssteuer-Freibetrag von lediglich 20.000 Euro. Im Gegensatz zu den Erben erster Ordnung, die von Freibeträgen bis zu einer halben Million profitieren, kann eine Erbschaft für Geschwister also schnell in hohen Steuerzahlungen enden. Die folgenden Tabellen geben Ihnen einen Überblick über die Steuerklassen und die Steuerfreibeträge für Geschwister gemäß ErbStG:

Höhe der Freibeträge

Einteilung der Steuerklassen Höhe der Freibeträge
Ehegatte und Lebenspartner (Steuerklasse I) 500.000 €
Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder (Steuerklasse I) 400.000 €
Enkel (Steuerklasse I) 200.000 €
Übrige Personen (Steuerklasse I) 100.000 €
Geschwister (Steuerklasse II) 20.000 €
Alte übrigen Erben (Steuerklasse III) 20.000 €

Ermittlung des Steuersatzes laut ErStG

Nachlasswert (nach Abzug des Freibetrags) Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %
bis 26.000.000 € 27 % 43 % 50 %
bis 13.000.000 € 23 % 43 % 50 %
bis 6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %

Tipp: Ein Steuerberater für die Geschwister-Erbschaftssteuer kennt sich mit den spezifischen Gegebenheiten aus und kann durch eine individuell auf Ihre Situation ausgerichtete Steueroptimierung eine deutliche Minderung oder sogar Vermeidung Ihrer Steuerlast erreichen.

Geringere Erbschaftssteuerbelastung für Geschwister

Schenkungen zu Lebzeiten bilden eine hervorragende Option, das Vermögen an zukünftige Erben zu bringen und hohe Zahlungen der Erbschaftssteuer für Geschwister auf einem akzeptablen Niveau zu halten. Die gesetzlichen Regelungen zur Schenkungssteuer für Geschwister zeigen sich denen der Erbschaftssteuer ähnlich – jedoch besteht der Vorteil darin, dass die Freibeträge bei einer Schenkung alle zehn Jahre neu greifen und das Vermögen so stückweise auf die Erben aufgeteilt werden kann.
Als Ihr Steuerberater kümmern wir uns um sämtliche Aufgaben rund um Ihre Steueroptimierung und begleiten Sie im Rahmen unserer Erbschaftssteuerberatung kompetent, verlässlich und professionell.

Meine Leistungen für Sie als Steuerberater in allen Erb­angelegenheiten:

Erklärungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung
Grenzüberschreitende Unterstützung bei Auslandsvermögen / ausländischen Erben / Erblassern
Schenkung zu Lebzeiten
Steueroptimale Gestaltung des Testaments
Testamentsvollstreckung / Begleitung der Erben
Beratung / Betreuung von Erbengemeinschaften
Auflösung von Erbengemeinschaften

Wir sind Ihr Steuerberater Nummer eins rund um die Erbschaftssteuer für Enkel

Ob Steueroptimierung, Steuerberatung oder Vermittlung von Fachanwälten und Mediatoren – als Steuerberater für die Erbschaftssteuer in Eltville bei Wiesbaden begleiten wir Sie durch sämtliche Phasen Ihrer Nachlassgestaltung und holen das Beste aus Ihrem Erbe heraus.

Kontaktieren Sie uns am besten gleich und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch – wir freuen uns darauf, Sie in Sachen Erbschaftssteuer für Enkel kompetent zu beraten.