Erbschaftssteuer für Kinder

Erben Kinder von einem verstorbenen Elternteil, wird der Nachlass nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) besteuert. Die hinterbliebenen Familienmitglieder sehen sich dabei mit vielen Fragen konfrontiert: Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Kinder? Welche Freibeträge gelten und kann die Steuerbelastung optimiert werden?
Als Ihr Steuerberater haben wir uns auf die Erbschaftssteuer für Kinder spezialisiert. Wir begleiten Sie in allen steuerrechtlichen Belangen und übernehmen die zielgerichtete Gestaltung Ihres Nachlasses. Werden Immobilien und andere Vermögenswerte vererbt oder verschenkt, erreichen wir durch unsere Qualifikationen und erstklassige Beratung eine Steuerbelastung, die garantiert zu Ihren Gunsten ausfällt.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Steuerberater, der Sie im Rahmen der Erbschaftssteuer für Kinder und des allgemeinen Erbrechts kompetent unterstützt:

Team aus Steuerexperten und Fachangestellten
Bedarfsgerechte individuelle und vertrauliche Beratung
Übernahme des kompletten Verwaltungsaufwands (Finanzbehörden)
Grenzüberschreitende Unterstützung bei Auslandsvermögen / ausländischen Erben oder Erblassern

Fachberater für Unternehmensnachfolge (Erbschaft / Nachfolge)

Empfehlung eines Fachanwalts für Erbrecht
Vermittlung eines Mediators bei Erbkonflikten

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Was müssen Sie bei der Erbschaftssteuer für Kinder beachten?

Stirbt ein Elternteil, werden Vermögenswerte unter anderem auf den Nachwuchs aufgeteilt und mit einer Steuer belastet. Tatsächlich müssen Sie die Erbschaftssteuer für Kinder erst dann bezahlen, wenn ein bestimmter im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) definierter Freibetrag überschritten ist.
Da die effektive Steuerbelastung, zum Beispiel die Erbschaftssteuer für Immobilien und Grundstücke oder für Schenkungen, von diversen Faktoren abhängt, sind Sie gut darin beraten, einen Steuerberater im Bereich der Erbschaftssteuer für Kinder zurate zu ziehen. Als Experten rund um die Erbschaftssteuer kümmern wir uns um Ihre Steueroptimierung – von der Immobilienbewertung über das Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung bis hin zur Berechnung der zu erwartenden Steuerlast.

Kinder-Erbschaftssteuer: Diese Freibeträge gelten

Ob und in welcher Höhe im Falle der Erbschaftssteuer für Kinder Zahlungen geleistet werden müssen, entscheidet sich anhand des Verwandtschaftsgrads zum Erblasser und dem Wert der Erbmasse.
Für die Bestimmung der jeweiligen Steuerfreibeträge und Steuersätze werden die Erben in eine von drei Steuerklassen eingeteilt. Kinder gehören zur Steuerklasse I und haben daher Anspruch auf einen Erbschaftssteuer-Freibetrag von 400.000 Euro. In Zusammenarbeit mit uns, als Ihrem Steuerberater für die Kinder-Erbschaftssteuer, können Sie durch diesen relativ hoch angesetzten Freibetrag eine deutliche Minderung bzw. Vermeidung Ihrer Steuerlast erzielen.
Die folgenden Tabellen geben Ihnen einen Überblick über die Steuerklassen und die Steuerfreibeträge für Kinder gemäß ErbStG:

Höhe der Freibeträge

Einteilung der Steuerklassen Höhe der Freibeträge
Ehegatte und Lebenspartner (Steuerklasse I) 500.000 €
Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder (Steuerklasse I) 400.000 €
Enkel (Steuerklasse I) 200.000 €
Übrige Personen (Steuerklasse I) 100.000 €
Geschwister (Steuerklasse II) 20.000 €
Alte übrigen Erben (Steuerklasse III) 20.000 €

Ermittlung des Steuersatzes laut ErStG

Nachlasswert (nach Abzug des Freibetrags) Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %
bis 26.000.000 € 27 % 43 % 50 %
bis 13.000.000 € 23 % 43 % 50 %
bis 6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %

Optionen zur Minimierung der Erbschaftssteuerbelastung für Kinder

Viele Eltern nutzen Schenkungen zu Lebzeiten, um das Vermögen an Ihren Nachwuchs zu verteilen und Zahlungen der Erbschaftssteuer für Kinder zu umgehen oder auf einem geringen Niveau zu halten. Die gesetzlichen Regelungen zur Schenkungssteuer für Kinder sind denen der Erbschaftssteuer sehr ähnlich – ein klarer Vorteil besteht jedoch darin, dass die Freibeträge bei einer Schenkung alle zehn Jahre neu greifen.
Als Ihr Steuerberater schaffen wir das Fundament für Ihre Steueroptimierung und stehen Ihnen mit unserer Erbschaftssteuerberatung kompetent zur Seite.

Meine Leistungen für Sie als Steuerberater in allen Erb­angelegenheiten:

Erklärungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung
Grenzüberschreitende Unterstützung bei Auslandsvermögen / ausländischen Erben / Erblassern
Schenkung zu Lebzeiten
Steueroptimale Gestaltung des Testaments
Testamentsvollstreckung / Begleitung der Erben
Beratung / Betreuung von Erbengemeinschaften
Auflösung von Erbengemeinschaften

Erbschaftssteuer für Kinder: Entscheiden Sie sich für uns als spezialisierten Steuerberater

Mit viel Engagement und Fachwissen gestalten wir Ihren Nachlass in allen wichtigen Details.
Ob Steueroptimierung, Steuerberatung oder Vermittlung von Fachanwälten und Mediatoren – wir sind Ihr verlässlicher und kompetenter Steuerberater für die Erbschaftssteuer in Eltville bei Wiesbaden.

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