Erbschaftssteuer für Nichten

Sie möchten Vermögen oder Immobilien an Ihre Nichte oder Ihren Neffen vererben bzw. schenken? Oder Sie gehören als Nichte einer verstorbenen Person zur Erbgemeinschaft? Dann sind Sie bestimmt bereits auf die sogenannte Erbschaftssteuer für Nichten gestoßen. Aufgrund ihrer Komplexität kann die Erbschaftssteuer Hinterbliebenen und Erblassern gleichermaßen Bauchschmerzen bereiten – insbesondere, wenn ein großes Familienvermögen vorliegt oder wertvolle Immobilien innerhalb der Familie weitergegeben werden sollen. Als erfahrener Steuerberater für die Erbschaftssteuer von Nichten stehen wir Ihnen zur Seite!

Unabhängig davon, ob Sie als Onkel oder Tante Ihr Vermögen vererben wollen oder eine maßgeschneiderte Beratung zur Erbschaftssteuer wünschen – wir helfen Ihnen, Steuerbelastungen zu optimieren und das Beste aus Ihrem Nachlass herauszuholen.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Steuerberater, der Sie im Rahmen des Erbrechts kompetent unterstützt:

Kostenfreies Erstgespräch
Team aus Steuerexperten und Fachangestellten
Bedarfsgerechte individuelle und vertrauliche Beratung
Übernahme des kompletten Verwaltungsaufwands (Finanzbehörden)
Grenzüberschreitende Unterstützung bei Auslandsvermögen / ausländischen Erben oder Erblassern
Fachberater für Unternehmensnachfolge (Erbschaft / Nachfolge)
Empfehlung eines Fachanwalts für Erbrecht
Vermittlung eines Mediators bei Erbkonflikten

Erfahrungen & Bewertungen zu Benjamin Dreger

Erbschaftssteuer der Nichte: Das sollten Sie beachten

Als Steuerberater für die Erbschaftssteuer von Nichten wissen wir: Wenn an eine Nichte oder einen Neffen Vermögen vererbt wird, gibt es einige Möglichkeiten, die gemäß Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) anfallende Erbschaftssteuer zu senken.

Die Erbschaftssteuer für eine Nichte zeigt sich generell höher als für direkte Familienmitglieder wie Kinder oder Ehepartner. Durch eine rechtzeitige Schenkung an Ihre Nichte können Sie einerseits eine Steueroptimierung erreichen, andererseits Ihre Liebsten finanziell unterstützen – beispielsweise im Falle einer größeren Investition.

Seit vielen Jahren begleiten wir unsere Mandanten als spezialisierter Steuerberater für die Nichten-Erbschaftssteuer sowie die Erbschaftssteuer für Immobilien und Grundstücke dabei, die Herausforderungen des Erbrechts mühelos zu meistern und steuerliche Vorteile auszuschöpfen.

Diese Freibeträge gelten im Falle der Erbschaftssteuer für die Nichte

Freibeträge spielen bei der Erbschaftssteuer für Nichten eine zentrale Rolle. Zur Ermittlung des jeweiligen Steuersatzes und damit der Höhe des Steuerfreibetrages werden die Erben in die Steuerklassen I, II und III eingeteilt. Nichten gehören zur Steuerklasse II und haben damit Anspruch auf denselben Erbschaftssteuer-Freibetrag wie Geschwister, der sich auf lediglich 20.000 Euro beläuft. Die folgenden Tabellen geben Ihnen einen Überblick über die Steuerklassen und die Steuerfreibeträge für Nichten gemäß ErbStG:

Höhe der Freibeträge

Einteilung der Steuerklassen Höhe der Freibeträge
Ehegatte und Lebenspartner (Steuerklasse I) 500.000 €
Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder (Steuerklasse I) 400.000 €
Enkel (Steuerklasse I) 200.000 €
Übrige Personen (Steuerklasse I) 100.000 €
Geschwister (Steuerklasse II) 20.000 €
Alte übrigen Erben (Steuerklasse III) 20.000 €

Ermittlung des Steuersatzes laut ErStG

Nachlasswert (nach Abzug des Freibetrags) Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %
bis 26.000.000 € 27 % 43 % 50 %
bis 13.000.000 € 23 % 43 % 50 %
bis 6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %

Tipp: Zur Vermeidung einer übermäßig hohen Steuerbelastung können Sie einen Steuerberater für die Nichten-Erbschaftssteuer beauftragen. Er kennt sich mit den spezifischen Gesetzesvorgaben aus und kann Sie durch eine individuelle Beratung bei der Steueroptimierung unterstützen.

Geringe Erbschaftssteuerbelastung für Nichten: Wir helfen Ihnen dabei!

Schenkungen zu Lebzeiten stellen einen ausgezeichneten Weg dar, Vermögen frühzeitig an vorgesehene Erben zu übertragen und die Erbschaftssteuer für Ihre Nichte in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Obwohl die Bestimmungen zur Schenkungssteuer für eine Nichte denen der Erbschaftssteuer ähneln, können Freibeträge alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen und die Vermögenswerte schrittweise an die Erben verteilt werden. Als Ihr Steuerberater übernehmen wir alle Aufgaben in Bezug auf Ihre Steueroptimierung und unterstützen Sie mit unserer Erbschaftssteuerberatung kompetent, zuverlässig sowie fachgerecht.

Meine Leistungen für Sie als Steuerberater in allen Erb­angelegenheiten:

Erklärungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung
Grenzüberschreitende Unterstützung bei Auslandsvermögen / ausländischen Erben / Erblassern
Schenkung zu Lebzeiten
Steueroptimale Gestaltung des Testaments
Testamentsvollstreckung / Begleitung der Erben
Beratung / Betreuung von Erbengemeinschaften
Auflösung von Erbengemeinschaften

Bauen Sie auf uns als Ihren Steuerberater für die Nichten-Erbschaftssteuer

Was muss man als Onkel oder Tante bezüglich der Erbschaftssteuer beachten? Wie hoch fällt die Erbschaftssteuer für mich als Nichte aus?
Zu diesen und all Ihren weiteren Fragen halten wir als Steuerberater für die Erbschaftssteuer in Eltville bei Wiesbaden die perfekte Antwort und Steueroptimierungslösung bereit.

Kontaktieren Sie uns noch heute – wir freuen uns darauf, Sie zu begleiten!