Erbschaftssteuer auf das vererbte Haus

Möchten Sie ein Haus vererben bzw. schenken oder sind selber erbberechtigt, muss laut Gesetz eine sogenannte Erbschaftssteuer entrichtet werden. Eine Situation, die viele Fragen aufwirft – beispielsweise nach der Höhe der Erbschaftssteuer oder geltenden Freibeträgen.

Als Ihr Steuerberater sind wir auf die Erbschaftssteuer für Häuser spezialisiert und stehen Ihnen mit einer erstklassigen Beratung zur Seite. Dabei nutzen wir unsere langjährige Erfahrung sowie unser fundiertes Fachwissen, um Ihre Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten und das Optimum aus jedem Nachlass herauszuholen.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Steuerberater und bauen Sie auf unsere kompetente Unterstützung im Bereich der Erbschaftssteuer für Häuser und Immobilien:

Team aus Steuerexperten und Fachangestellten
Bedarfsgerechte individuelle und vertrauliche Beratung
Übernahme des kompletten Verwaltungsaufwands (Finanzbehörden)
Grenzüberschreitende Unterstützung bei Auslandsvermögen / ausländischen Erben oder Erblassern

Fachberater für Unternehmensnachfolge (Erbschaft / Nachfolge)

Empfehlung eines Fachanwalts für Erbrecht
Vermittlung eines Mediators bei Erbkonflikten

Erfahrungen & Bewertungen zu Benjamin Dreger

Wann greift die Erbschaftssteuer bei Häusern?

In Deutschland fällt die Erbschaftssteuer für ein Haus an, sobald eine Person verstirbt und ihre Vermögenswerte an Einzelpersonen oder eine Erbgemeinschaft übertragen werden (Erwerb von Todes wegen). Bei einer Immobilie wird dabei als Erstes der Verkehrswert ermittelt. Danach legt der Fiskus die fällige Steuerbelastung anhand weiterer Faktoren wie Freibeträgen und Steuersätzen aus dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) fest.

Sie wünschen sich kompetente Unterstützung bei der Steueroptimierung und der Gestaltung Ihres Nachlasses? Als Ansprechpartner rund um die Erbschaftssteuer für Immobilien und Häuser sind wir für Sie da und kümmern uns um alle wichtigen Einzelheiten – von der Immobilienbewertung über die Schenkung bis hin zur Berechnung der zu erwartenden Steuerlast.

Erbschaftssteuer Haus: Steuersätze und Freibeträge

Wieviel Erbschaftssteuer für eine Wohnung oder ein Haus anfällt, wird unter anderem auf Basis der sogenannten Steuerklasse (Freibetrag Erbschaftssteuer Haus) und des Steuersatzes (Steuerklasse nach Verwandtschaftsgrad und Nachlasswert) errechnet. Erfolgt das Erbe beispielsweise innerhalb der Familie von Mutter zu Sohn, greift ein Steuerfreibetrag für Immobilien in Höhe von 400.000 €, da das Kind den Erben erster Ordnung angehört. Wird das Haus hingegen an eine nicht verwandte Person vererbt, beträgt der Erbschaftssteuer-Freibetrag lediglich 20.000 €.

Die folgenden Tabellen verschaffen Ihnen einen Überblick über die Steuerklassen und die Freibeträge gemäß ErbStG:

Höhe der Freibeträge

Einteilung der Steuerklassen Höhe der Freibeträge
Ehegatte und Lebenspartner (Steuerklasse I) 500.000 €
Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder (Steuerklasse I) 400.000 €
Enkel (Steuerklasse I) 200.000 €
Übrige Personen (Steuerklasse I) 100.000 €
Geschwister (Steuerklasse II) 20.000 €
Alte übrigen Erben (Steuerklasse III) 20.000 €

Ermittlung des Steuersatzes laut ErStG

Nachlasswert (nach Abzug des Freibetrags) Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %
bis 26.000.000 € 27 % 43 % 50 %
bis 13.000.000 € 23 % 43 % 50 %
bis 6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %

Tipp: Ein auf die Erbschaftssteuer für Grundstücke und Häuser spezialisierter Steuerberater kann auf Sie zugeschnittene Lösungen entwickeln und Ihre Steuerlast erheblich mindern oder sogar vermeiden.

So erreichen Sie eine geringere Steuerbelastung auf Haus, Grundstück und Co.

Eine exzellente und beliebte Möglichkeit, die Erbschaftssteuer für ein Haus zu senken oder zu umgehen, bildet die Schenkung zu Lebzeiten. Obwohl die gesetzlichen Vorgaben der Schenkungssteuer bei Häusern ähnlich denen der Erbschaftssteuer sind, weisen sie einen entscheidenden Vorteil auf: Die jeweiligen Freibeträge greifen alle zehn Jahre neu, wodurch Sie das Haus im Idealfall stückweise und steuerfrei an Ihre Erben übertragen können.
Auch im Falle eines Familienheims können steuerliche Vorteile geltend gemacht werden. Bewohnen Ehepartner, Ehepartnerin oder Kinder das betreffende Haus für mindestens zehn Jahre nach Eintritt der Erbschaft selbst, muss lediglich der Teil, der eine Wohnfläche von 200 m² übersteigt, versteuert werden.

Sie möchten die Steuerbelastung für Sie und Ihre Lieben auf ein Minimum reduzieren? Unsere Steuerberater kennen sich mit der Erbschaftssteuer und Steueroptimierung beim Erben eines Hauses aus.

Meine Leistungen für Sie als Steuerberater in allen Erb­angelegenheiten:

Erklärungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung
Grenzüberschreitende Unterstützung bei Auslandsvermögen / ausländischen Erben / Erblassern
Schenkung zu Lebzeiten
Steueroptimale Gestaltung des Testaments
Testamentsvollstreckung / Begleitung der Erben
Beratung / Betreuung von Erbengemeinschaften
Auflösung von Erbengemeinschaften

Vertrauen Sie uns die Erbschaftssteuer-Angelegenheiten für Ihr Haus an

Als Steuerberater für die Erbschaftssteuer in Eltville bei Wiesbaden begleiten wir Sie durch sämtliche Phasen Ihrer Nachlassgestaltung und unterstützen Sie dabei, die Erbschaftssteuer für Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zu optimieren.

Zerbrechen Sie sich nicht länger den Kopf und vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch. Wir freuen uns auf Sie.