Erbschaftssteuer als Onkel

Sie möchten als Onkel Ihr Vermögen vererben und fragen sich, welche Lösung sich aus steuerrechtlicher Sicht am meisten lohnt? Oder Sie sind erbberechtigter Onkel und möchten den Erbschaftssteuerfreibetrag ausnutzen? Wir kennen uns mit der Nachlassbesteuerung nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) aus und stehen Ihnen beim Thema „Erbschaftssteuer Onkel“ zur Seite.

Unabhängig davon, ob Sie eine komplette Gestaltung Ihres Nachlasses wünschen, Immobilien an eine Nichte oder einen Neffen vererben bzw. schenken möchten oder als Onkel selbst erben – unsere Steuerberater sind auf die Erbschaftssteuer für Onkel spezialisiert und sorgen dafür, dass Sie in jeder Situation eine optimale Steuerbelastung erreichen.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Steuerberater und bauen Sie auf unsere kompetente Unterstützung im Bereich der Erbschaftssteuer:

Team aus Steuerexperten und Fachangestellten
Bedarfsgerechte individuelle und vertrauliche Beratung
Übernahme des kompletten Verwaltungsaufwands (Finanzbehörden)
Grenzüberschreitende Unterstützung bei Auslandsvermögen / ausländischen Erben oder Erblassern
Fachberater für Unternehmensnachfolge (Erbschaft / Nachfolge)
Empfehlung eines Fachanwalts für Erbrecht
Vermittlung eines Mediators bei Erbkonflikten

Erfahrungen & Bewertungen zu Benjamin Dreger

Erbschaftssteuer für Onkel: Das sollten Sie beachten

Onkel gehören laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) zu den sogenannten „Erben dritter Ordnung“. Sie kommen im Falle eines Nachlasses dann zum Zuge, wenn keine Erben erster Ordnung (Kinder, Enkel, Ehepartner) bzw. zweiter Ordnung (Geschwister, Neffen, Nichten) vorhanden sind. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass wenn Sie als Onkel oder Tante Vermögen vererben möchten, Ihre Neffen und Nichten als Erben zweiter Ordnung kategorisiert werden.

Für beide dieser Konstellationen gilt: Sobald eine gewisse Freigrenze überschritten ist, muss eine Erbschaftssteuer vom Onkel oder der Nichte bzw. dem Neffen entrichtet werden. Die effektive Höhe dieser Steuerbelastung hängt von zahlreichen Faktoren wie der Art und dem Wert des Nachlasses ab.
Sie möchten diese Erbschaftssteuer senken? Dann nutzen Sie den Vorteil eines Steuerberaters, der mit der Erbschaftssteuer für Onkel, der Erbschaftssteuer für Immobilien bzw. Grundstücke oder mit Schenkungen vertraut ist.

Seit vielen Jahren sind wir Ihr Ansprechpartner für die Erbschaftssteueroptimierung und kümmern uns um alle wichtigen Einzelheiten – von der Immobilienbewertung über das Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung bis hin zur Berechnung der zu erwartenden Steuerlast.

Erbschaftssteuer-Freibeträge und Steuersätze für Onkel

Die im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) festgelegten Steuerfreibeträge und Steuersätze werden wirksam, sobald ein bestehender Nachlass versteuert werden muss.

Der Steuerfreibetrag für Onkel (alle übrigen Erben, Steuerklasse III) bzw. für Nichten und Neffen (analog Geschwister, Steuerklasse II) bewegt sich mit 20.000 Euro im Vergleich zu Erbschaftssteuer-Freibeträgen von 500.000 Euro für Ehegatten auf einem niedrigen Niveau. Die Einordnung in die Steuerklasse II für Nichten und Neffen bzw. Steuerklasse III für Onkel zeigt, dass eine Erbschaft von Ihnen als Onkel schnell in hohen Steuerzahlungen bis zu 50 % enden kann. In den folgenden Tabellen erhalten Sie einen Überblick über die Steuerklassen und die Steuerfreibeträge für Onkel, Neffen und Nichten gemäß ErbStG:

Höhe der Freibeträge

Einteilung der Steuerklassen Höhe der Freibeträge
Ehegatte und Lebenspartner (Steuerklasse I) 500.000 €
Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder (Steuerklasse I) 400.000 €
Enkel (Steuerklasse I) 200.000 €
Übrige Personen (Steuerklasse I) 100.000 €
Geschwister (Steuerklasse II) 20.000 €
Alte übrigen Erben (Steuerklasse III) 20.000 €

Ermittlung des Steuersatzes laut ErStG

Nachlasswert (nach Abzug des Freibetrags) Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %
bis 26.000.000 € 27 % 43 % 50 %
bis 13.000.000 € 23 % 43 % 50 %
bis 6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %

Tipp: Ein auf die Erbschaftssteuer für Onkel spezialisierter Steuerberater kann Ihnen mit einer maßgeschneiderten Steueroptimierung helfen, böse Überraschungen zu vermeiden und die Steuerlast deutlich zu mindern.

So erreichen Sie eine geringere Erbschaftssteuer für Onkel

Schenkungen zu Lebzeiten bieten eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Vermögen an Neffen und Nichten zu verteilen und hohe Zahlungen der Erbschaftssteuer für Ihren Nachlass als Onkel in Grenzen zu halten. Das Gesetz über die Schenkungssteuer für Onkel ist dabei ähnlich dem der Erbschaftssteuer – mit einem entscheidenden Vorteil: Die Freibeträge bei einer Schenkung greifen alle zehn Jahre neu, sodass ein Vermögen schrittweise auf die Erben übertragen werden kann.

Als Ihr Steuerberater übernehmen wir Ihre Steueroptimierung und begleiten Sie im Rahmen unserer Erbschaftssteuerberatung verlässlich, kompetent und professionell.

Meine Leistungen für Sie als Steuerberater in allen Erb­angelegenheiten:

Erklärungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung
Grenzüberschreitende Unterstützung bei Auslandsvermögen / ausländischen Erben / Erblassern
Schenkung zu Lebzeiten
Steueroptimale Gestaltung des Testaments
Testamentsvollstreckung / Begleitung der Erben
Beratung / Betreuung von Erbengemeinschaften
Auflösung von Erbengemeinschaften

Setzen Sie bei der Erbschaftssteuer für Onkel auf unsere Steuerberater

Was muss man bei der Erbschaftssteuer für Onkel beachten? Welche Freibeträge gelten und wie hoch fallen die Steuern für Onkel bzw. deren Neffen und Nichten aus? Als Steuerberater für die Erbschaftssteuer stehen wir Ihnen in Eltville bei Wiesbaden zur Verfügung und begleiten Sie durch sämtliche Phasen Ihrer Nachlassgestaltung.

Holen Sie das Maximum aus Ihrem Erbe heraus und vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch. Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten.