Erbschaftssteuer als Tante

Sie sind Tante und möchten Ihr Vermögen vererben bzw. gehören selber einer Erbgemeinschaft an? Ob Freibeträge, Steuersätze oder Immobilien an Nichten und Neffen vererben bzw. verschenken: Wir kennen uns mit dem Thema „Erbschaftssteuer Tante“ aus und finden die Lösung, die sich für Sie und Ihre Liebsten am meisten lohnt.

Unsere versierten Steuerberater haben sich auf die Erbschaftssteuer spezialisiert und kümmern sich darum, dass Sie stets optimal beraten sind und in jeder Situation eine minimale Steuerbelastung erreichen.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Steuerberater und bauen Sie auf unsere kompetente Unterstützung im Bereich der Erbschaftssteuer für Sie als Tante:

Team aus Steuerexperten und Fachangestellten
Bedarfsgerechte individuelle und vertrauliche Beratung
Übernahme des kompletten Verwaltungsaufwands (Finanzbehörden)
Grenzüberschreitende Unterstützung bei Auslandsvermögen / ausländischen Erben oder Erblassern
Fachberater für Unternehmensnachfolge (Erbschaft / Nachfolge)
Empfehlung eines Fachanwalts für Erbrecht
Vermittlung eines Mediators bei Erbkonflikten

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Erbschaftssteuer als Tante: Was müssen Sie beachten?

Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) werden Sie als Tante in die Kategorie „Erben dritter Ordnung“ eingeteilt. Verstirbt eine Person in Ihrer Verwandtschaft, erben Sie, sofern keine Erben erster Ordnung (Kinder, Enkel, Ehepartner) bzw. zweiter Ordnung (Geschwister, Neffen, Nichten) vorhanden sind. Wenn Sie als Onkel oder Tante hingegen Vermögen vererben möchten, gelten Ihre Neffen und Nichten als Erben zweiter Ordnung.

Nach dem Überschreiten einer festgelegten Freigrenze muss in beiden Fällen eine Erbschaftssteuer durch die Tante bzw. die Nichte oder den Neffen geleistet werden. Dabei orientiert sich die Höhe der Steuer an zahlreichen, mitunter komplexen Faktoren.
Sie möchten diese Erbschaftssteuer senken oder mittels Schenkungen eine Steueroptimierung erzielen? Dann nutzen Sie den Vorteil einer Beratung durch unsere Experten, die mit der Erbschaftssteuer für Tanten oder der Erbschaftssteuer für Immobilien bestens vertraut sind.

Seit vielen Jahren stehen wir Ihnen als Ansprechpartner für die Erbschaftssteuer zur Seite und kümmern uns um alle wichtigen Einzelheiten – von der Immobilienbewertung über das Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung bis hin zur Berechnung der zu erwartenden Steuerlast.

Erbschaftssteuer: Diese Steuersätze und Freibeträge sind für Sie als Tante relevant

Besteht ein steuerpflichtiger Nachlass wie Vermögen auf einer Bank oder ein Grundstück, spielen die im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) festgelegten Steuerfreibeträge und Steuersätze eine zentrale Rolle.

Der Steuerfreibetrag für Sie als Tante (alle übrigen Erben, Steuerklasse III) bzw. für Nichten und Neffen (analog Geschwister, Steuerklasse II) zeigt sich mit 20.000 Euro im Vergleich zu Erbschaftssteuer-Freibeträgen von 500.000 Euro für Ehegatten gering. Die Einordnung in die Steuerklasse II für Nichten und Neffen bzw. Steuerklasse III für Tanten hat zur Folge, dass eine Erbschaft als Tante unter Umständen Steuerzahlungen von bis zu 50 % nach sich ziehen kann. Die folgenden Tabellen verschaffen Ihnen einen Überblick über die Steuerklassen und die Freibeträge für Tante, Neffen und Nichten gemäß ErbStG:

Höhe der Freibeträge

Einteilung der Steuerklassen Höhe der Freibeträge
Ehegatte und Lebenspartner (Steuerklasse I) 500.000 €
Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder (Steuerklasse I) 400.000 €
Enkel (Steuerklasse I) 200.000 €
Übrige Personen (Steuerklasse I) 100.000 €
Geschwister (Steuerklasse II) 20.000 €
Alte übrigen Erben (Steuerklasse III) 20.000 €

Ermittlung des Steuersatzes laut ErStG

Nachlasswert (nach Abzug des Freibetrags) Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %
bis 26.000.000 € 27 % 43 % 50 %
bis 13.000.000 € 23 % 43 % 50 %
bis 6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %

Tipp: Ein auf die Erbschaftssteuer für Tanten spezialisierter Steuerberater kann Sie bei der Steueroptimierung unterstützen und Ihre Steuerlast durch maßgeschneiderte Lösungen deutlich mindern.

Strategien für eine geringere Erbschaftssteuer für Tanten

Schenkungen zu Lebzeiten stellen eine hervorragende und beliebte Möglichkeit dar, Ihr Vermögen an Neffen und Nichten zu übertragen und die Erbschaftssteuer als Tante in Grenzen zu halten. Das Gesetz über die Schenkungssteuer für Tanten ähnelt zwar dem der Erbschaftssteuer – allerdings greifen die Schenkungsfreibeträge alle zehn Jahre neu. Für Sie bedeutet dies, dass Sie Ihr Vermögen schrittweise und steuergünstig an die Erben übergeben können.

Als Ihr Steuerberater übernehmen wir Ihre Steueroptimierung und begleiten Sie im Rahmen unserer Erbschaftssteuerberatung verlässlich, kompetent und professionell.

Meine Leistungen für Sie als Steuerberater in allen Erb­angelegenheiten:

Erklärungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung
Grenzüberschreitende Unterstützung bei Auslandsvermögen / ausländischen Erben / Erblassern
Schenkung zu Lebzeiten
Steueroptimale Gestaltung des Testaments
Testamentsvollstreckung / Begleitung der Erben
Beratung / Betreuung von Erbengemeinschaften
Auflösung von Erbengemeinschaften

Entscheiden Sie sich für unsere Steuerberater und deren Know-how rund um die Erbschaftssteuer für Tanten

Was muss man als Tante bei der Erbschaftssteuer beachten? Welche Steuerfreibeträge kann man ausnutzen und wie können hohe Steuern für Tanten bzw. deren Neffen und Nichten vermieden werden? Als Steuerberater für die Erbschaftssteuer in Eltville bei Wiesbaden beantworten wir Ihnen diese sowie viele weitere Fragen und begleiten Sie durch sämtliche Phasen Ihrer Nachlassgestaltung.

Holen Sie das Beste aus Ihrem Erbe heraus und vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch. Wir freuen uns auf Sie.